02.09.2015 · Fachbeitrag · Gutachten
Der Geschädigte muss nicht zum Gutachter fahren
| Auch wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug noch fahrfähig und verkehrssicher ist, muss der Geschädigte nicht zum Gutachter fahren, damit in den Gutachtenkosten keine Fahrtkosten entstehen, entschied das AG Günzburg. |
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