02.07.2015 · Fachbeitrag · Gutachten
Eigener Schadengutachter trotz Versicherungsgutachter
| Der Geschädigte darf auch dann einen eigenen Gutachter mit der Schadenermittlung beauftragen, wenn der gegnerische Versicherer bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Etwas anderes gilt nach Ansicht des AG Wuppertal nur, wenn die Parteien sich ausdrücklich darauf geeinigt haben, dass der Versicherer den Gutachter entsendet. |
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