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  • 29.05.2015 · Fachbeitrag · Gutachten

    Einfaches Bestreiten des Versicherers tangiert Gutachten nicht

    | Kommt der Schadengutachter nach Besichtigung des Fahrzeugs zu dem Ergebnis, dass eine Führung und ein Halter des Stoßfängers beschädigt sind, genügt es nach Ansicht des AG Berlin-Mitte im Rechtsstreit nicht, dass der Versicherer einwendet, sein eigener Sachverständiger könne diesen Schaden auf den Fotos im Gutachten nicht erkennen. |