· Fachbeitrag · Gutachten
„Ferngutachten“ sind schadenrechtlich unbrauchbar
| Ein Gutachten ist für die Schadenregulierung unbrauchbar, wenn die Bilddokumentation durch die Werkstatt erstellt, an einen zentralen Ort versandt und dort in der Zentrale auf Grundlage der Bilder der Schaden bewertet und kalkuliert wird. Dafür muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer die Kosten nicht erstatten, urteilte das AG Freudenstadt. |
Hintergrund | Seit einiger Zeit bietet eine Firma an, zentrale Ferngutachten zu erstellen. Telefonisch „ferngesteuert“ soll ein Werkstattmitarbeiter die Bilddokumentation produzieren. Das Gutachten wird „auswärts“ erstellt. Ein Teil des Gutachtenhonorars fließt an die Werkstatt. Vor diesem Konzept haben wir bereits in UE 9/2011, Seite 10, gewarnt.
PRAXISHINWEISE |
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Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Sind ,Ferngutachten‘ der neue Weg?“, UE 9/2011, Seite 10