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  • 08.08.2017 · Nachricht · Gutachten

    Keine Kostenerstattung für Geschädigten für „Ferngutachten“

    | Wenn der Schadengutachter das Fahrzeug nicht mit eigenen Augen gesehen hat, sondern das Gutachten auf der Grundlage von durch einen Werkstattmitarbeiter gemachten und an ihn übermittelten Lichtbildern erstellt hat, ist das Gutachten unbrauchbar. Die Kosten dafür muss der Versicherer dem Geschädigten nicht erstatten, entschied das AG Eberswalde. |