21.06.2018 · Nachricht · Gutachten
Vom Schädiger veranlasstes Gutachten weniger verlässlich
| Weicht die Reparaturrechnung in kleinen Positionen nach oben vom Gutachten ab, das der Versicherer beim Haftpflichtschaden in Auftrag gegeben hat, darf der Geschädigte auch die leicht über das Gutachten hinausgehenden Positionen für erforderlich halten. Denn ein vom Schädiger eingeholtes Gutachten ist weniger verlässlich, entschied das AG Berlin-Mitte. |
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