· Fachbeitrag · Gutachten
Zur Abgrenzung von Vorschäden notwendiges Gutachten
| Wenn es bei einem beschädigten Fahrzeug notwendig ist, den Neuschaden von einem Vorschaden abzugrenzen, kommt es für die schadenrechtliche Erforderlichkeit des Gutachtens nicht auf die Schadenhöhe im Sinne einer Bagatellgrenze an, urteilte das AG Ludwigshafen. |
Der Schaden im Urteilsfall betrug etwa 700 Euro, der Gutachter hat für seine Arbeit rund 140 Euro berechnet (AG Ludwigshafen, Urteil vom 11.2.2016, Az. 2a C 247/15, Abruf-Nr. 146494, eingesandt von Rechtsanwalt Eberhardt Hofäcker, Mannheim).
Quelle: Ausgabe 04 / 2016 | Seite 2 | ID 43903005