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  • 29.06.2022 · Nachricht · Gutachtenkosten

    Gerichte zerlegen die Prüfberichte zu Gutachtenkosten

    | Ein auf die Prüfung von Gutachtenkosten spezialisierter Prüfdienstleister stellt in den Prüfberichten immer wieder die These auf, aus diesem oder jenem Grund dürfe der Schadengutachter im geprüften Fall nicht pauschal anhand der Schadenhöhe abrechnen. Stattdessen dürfe er nur nach Zeitaufwand abrechnen. Das widerspricht deutlich der BGH-Linie im Urteil vom 04.04.2006 (Az. X ZR 122/05, Abruf-Nr. 061058 ). Dennoch verwundert es nicht, dass sich nun auch die Gerichte damit beschäftigen müssen. |