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  • 29.09.2021 · Nachricht · Gutachtenkosten

    Gutachten zur Abgrenzung eines nicht reparierten Altschadens

    | Liegt der Schaden am Kraftfahrzeug zwar im Bagatellbereich, sind aber Abgrenzungen zu einem nicht reparierten Altschaden am Fahrzeug nötig, ist ein Schadengutachten erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB, entschied das AG Berlin-Mitte. |