29.09.2021 · Nachricht · Gutachtenkosten
Gutachten zur Abgrenzung eines nicht reparierten Altschadens
| Liegt der Schaden am Kraftfahrzeug zwar im Bagatellbereich, sind aber Abgrenzungen zu einem nicht reparierten Altschaden am Fahrzeug nötig, ist ein Schadengutachten erforderlich im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB, entschied das AG Berlin-Mitte. |
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