· Fachbeitrag · Gutachten/Sachverständigenhonorar
Kunde vergisst Vorschaden - bleibt er jetzt auf den Gutachterkosten sitzen?
| Aus dem Hinweis- und Informationssystem (HIS, „Versicherer-Schufa“) kennen Versicherer inzwischen wohl jeden Vorschaden, der in den letzten Jahren einmal mit einem (auch anderen) Versicherer abgerechnet wurde. Aus diesem Themenfeld erreichte uns die Frage eines Schadengutachters. Und bei diesem Sachverhalt wurde das HIS vom Versicherer tatsächlich so eingesetzt, wie es gedacht ist, nämlich zur Vermeidung von Zahlungen auf Schadenanteile, die nicht aus dem aktuellen Schaden stammen. Also sehen wir den Vorgang hier ohne jeden kritischen Unterton. |
Frage: Ich habe an einem Fahrzeug ein Schadengutachten erstattet. Bei der Begutachtung habe ich keinen reparierten Unfallschaden festgestellt und dies so auch im Gutachten vermerkt. Spuren an der Seitenwand habe ich als Lackschaden kalkuliert.
Der gegnerische Versicherer schickte nun einen eigenen Gutachter - er wusste von dem Vorschaden -, dieser zog den Lackschaden an meiner Kalkulation ab. Nun verweigert der Versicherer die Zahlung des Gutachtens. Er schrieb meinem Kunden, dass der mir den Vorschaden verschwiegen habe und dass der die Kosten für das Gutachten selbst bezahlen müsse.
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