· Fachbeitrag · Gutachten/Sachverständigenhonorar
Richterposse um die Bagatellgrenze in Berlin
| Außer der Reihe der ansonsten ergebnisorientierten Berichterstattung über Urteile wollen wir Ihnen hier die Geschichte einer unglaublichen Richterposse um die Bagatellgrenze für die Erstattung der Gutachtenkosten aus Berlin erzählen. |
Der Fall aus Berlin
Der Geschädigte eines Haftpflichtschadens holt nach dem Unfall ein Schadengutachten ein. Die Reparaturkosten liegen unter 1.000 Euro, der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist jedoch auch nicht höher.
Der Versicherer wendet eine 50-prozentige Mithaftung ein und erstattet alles ‒ auch die Gutachtenkosten ‒ zur Hälfte. Nun verklagt der Geschädigte die Schädigerseite auf 100-prozentige Haftung. Nach Beweisaufnahme entscheidet das AG Berlin-Mitte, Abteilung 109, auch auf volle Haftung der Gegenseite.
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