Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Gutachten/Schadenabwicklung

    Ja ist denn schon wieder Karneval? Versicherer würfelt beim Schadenersatz!

    | So mancher Betroffene hat es schon immer geahnt. Die Entscheidungen einiger Versicherer zur Höhe der Erstattungsleistungen im Schadenfall sind oft nicht nachvollziehbar. Des Rätsels Lösung liegt nun vor. Die Lösung steht schwarz auf weiß in einer aktuellen Prozessakte. Der Versicherer würfelt beim Schadenersatz (Abruf-Nr. 146284, eingesandt von Rechtsanwalt Jürgen Hohl, Langenargen). |

     

    Ein Sachverständiger klagt beim AG Lindau aus abgetretenem Recht wegen der gängigen Kürzung des Schadenersatzanspruchs hinsichtlich der Gutachterkosten. Das Gericht weist die HUK auf die Rechtsprechung der Berufungskammer beim LG Kempten hin und auf die Auffassung des OLG München und regt an, dass die HUK den Anspruch anerkennt.

     

    Die antwortet auf eigenem Briefbogen:

     

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    in o.g. Sache teilen wir mit, dass wir grundsätzlich nicht anerkennen. Wir haben unsere eigenen Würfel bemüht und sind zu einem anderen Ergebnis gekommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG “

     

    Daraufhin fragt das Gericht dort nach:

     

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    Es wird um Klarstellung hinsichtlich der Verwendung von Würfeln gebeten.

    Kann seitens des Gerichtes davon ausgegangen werden, dass die Bearbeitung von Versicherungsfällen mittels Würfeln erfolgt?

     

    Frist zur Stellungnahme: 2 Wochen“

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Joachim Otting

    (Schriftleiter)

     

    P.S. Inzwischen wurde der UE-Redaktion mitgeteilt, dass die Würfel-Formulierung bereits mehrfach in im Auftrag der HUK gefertigten Schriftsätzen auftauchte. Das Rätsel scheint also gelöst zu sein.

    Quelle: ID 43841670