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  • 18.12.2024 · Nachricht · Gutachterkosten

    AG Münster: Der Geschädigte muss nicht den nächstgelegenen Gutachter auswählen

    | Der Geschädigte muss nicht den nächstgelegenen Gutachter auswählen, um dessen Fahrtkosten gering zu halten. Ein Radius von 25 km, mithin Fahrtkosten für maximal zweimal 25 km gehen unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit in Ordnung, entschied das AG Münster. |