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  • 14.10.2024 · Nachricht · Gutachterkosten

    AG Münster: Gutachterliche Reparaturkostenprognose statt Kostenvoranschlag rechtens

    | Bei kleinen unfallbedingten Schäden darf der Geschädigte einen Schadengutachter einschalten. Wenn der statt eines umfassenden Gutachtens ein dem Schadenumfang angepasstes „schmales“ Produkt zu einem Preis von ca. 100 Euro erstellt, geht das in Ordnung, entschied das AG Münster. Weder sei ein Kostenvoranschlag generell kostenlos noch sei es sicher, dass die Werkstatt die Kosten dafür später verrechnet. |