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AG Nördlingen: SV-Fahrtkosten von 0,80 Euro/km sind akzeptabel
| Berechnet der Schadengutachter statt 0,70 Euro/km, wie es die BVSK-Honorarbefragung als üblich ausweist, 0,80 Euro/km, ist das angesichts der Preissteigerungen nicht zu beanstanden. In der BVSK-Befragung heißt es ja auch: „Infolge der besonderen Preissteigerungen in 2022 waren bei den Fahrtkosten zuletzt allerdings Anpassungen zu beobachten. Hier wird man die Entwicklungen der nächsten Monate genauer beobachten müssen.“ (AG Nördlingen, Urteil vom 24.06.2024, Az. 5 C 96/24, Abruf-Nr. 242643 , eingesandt von Rechtsanwalt Mario Müller, Wemding). |
Quelle: Ausgabe 08 / 2024 | Seite 5 | ID 50096910