22.09.2022 · Nachricht · Gutachterkosten
Eigener Gutachter, obwohl Versicherer einen schickt
| Der Geschädigte ist grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Dies gilt selbst dann, wenn der Schädiger bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt hatte, so das AG Berlin-Mitte. |
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