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  • · Fachbeitrag · Gutachterkosten

    Fahrtkosten des Gutachters: Von wo nach wo?

    | Ein Klassiker im Gutachtenalltag: Der Sachverständige fährt nicht von der „Zentrale“ zum Fahrzeugstandort los, sondern von einem anderen Ort. Mal ist es das Home-Office, mal ein anderer Ort, um von dort aus zu den Kunden zu fahren. Das führt regelmäßig zum Streit mit dem Versicherer. Das belegen zwei aktuelle Urteile zur Fahrstrecke. |

     

    AG Leipzig: Fahrstrecke vom Home-Office zum Kunden

    In einem Fall vor dem AG Leipzig lautet der Einwand des Versicherers: Warum 34 km Fahrtstrecke? Die Zentrale der Gutachterfirma ist doch nur ein paar Kilometer von der Besichtigungswerkstatt entfernt. Nach Ansicht des AG Leipzig kommt es darauf nicht an: Wird substantiiert vorgetragen, dass der Gutachter vom Home-Office kam, geht das in Ordnung (AG Leipzig, Urteil vom 08.09.2022, Az. 110 C 1662/22, Abruf-Nr. 231870, eingesandt von Rechtsanwalt Thomas Weitz, Leipzig).

     

    AG Schwandorf sieht bei Kilometer-Mehrkosten Bagatellabweichung

    Das AG Schwandorf hat dasselbe Thema (17 km insgesamt, knapp fünf Kilometer wäre Zentrale ‒ Werkstatt ‒ Zentrale gewesen) im gleichen Sinne, aber mit einem etwas anderen Argument gelöst: Im Vergleich zu den Gesamtkosten seien die Kilometer-Mehrkosten so verschwindend gering, dass sich der Geschädigte darüber keine Gedanken machen müsse (AG Schwandorf, Urteil vom 06.09.2022, Az. 1 C 94/22, Abruf-Nr. 231869, eingesandt von Rechtsanwältin Nicole Vater, Regensburg).