· Fachbeitrag · Gutachterkosten
Fahrtkosten des Gutachters: Von wo nach wo?
| Ein Klassiker im Gutachtenalltag: Der Sachverständige fährt nicht von der „Zentrale“ zum Fahrzeugstandort los, sondern von einem anderen Ort. Mal ist es das Home-Office, mal ein anderer Ort, um von dort aus zu den Kunden zu fahren. Das führt regelmäßig zum Streit mit dem Versicherer. Das belegen zwei aktuelle Urteile zur Fahrstrecke. |
AG Leipzig: Fahrstrecke vom Home-Office zum Kunden
In einem Fall vor dem AG Leipzig lautet der Einwand des Versicherers: Warum 34 km Fahrtstrecke? Die Zentrale der Gutachterfirma ist doch nur ein paar Kilometer von der Besichtigungswerkstatt entfernt. Nach Ansicht des AG Leipzig kommt es darauf nicht an: Wird substantiiert vorgetragen, dass der Gutachter vom Home-Office kam, geht das in Ordnung (AG Leipzig, Urteil vom 08.09.2022, Az. 110 C 1662/22, Abruf-Nr. 231870, eingesandt von Rechtsanwalt Thomas Weitz, Leipzig).
AG Schwandorf sieht bei Kilometer-Mehrkosten Bagatellabweichung
Das AG Schwandorf hat dasselbe Thema (17 km insgesamt, knapp fünf Kilometer wäre Zentrale ‒ Werkstatt ‒ Zentrale gewesen) im gleichen Sinne, aber mit einem etwas anderen Argument gelöst: Im Vergleich zu den Gesamtkosten seien die Kilometer-Mehrkosten so verschwindend gering, dass sich der Geschädigte darüber keine Gedanken machen müsse (AG Schwandorf, Urteil vom 06.09.2022, Az. 1 C 94/22, Abruf-Nr. 231869, eingesandt von Rechtsanwältin Nicole Vater, Regensburg).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig