Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Gutachterkosten

    Gutachten ist nach Kostenvoranschlag in Partnerwerkstatt möglich

    | Lotst der bei einem Haftpflichtschaden eintrittspflichtige Versicherer den Geschädigten für einen Kostenvoranschlag in eine Partnerwerkstatt und bekommt der Geschädigte nach deren Tätigkeit Zweifel an dessen Substanz, darf er auch bei einem niedrigen Schaden ein Schadengutachten in Auftrag geben. Zu diesem Schluss gelangt das AG St. Wendel. |

     

    Im konkreten Fall hatte die Partnerwerkstatt es abgelehnt, den beschädigten Stoßfänger für den Kostenvoranschlag abzubauen, um dahinter zu schauen. Außerdem hatte sie ihren Partnerwerkstatt-Stundenverrechnungssatz eingesetzt. Das Recht auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen seines Vertrauens hat der Geschädigte hier in den Augen des Richters nicht verwirkt, indem er sich ursprünglich auf das Ansinnen des Versicherers eingelassen hat (AG St. Wendel, Urteil vom 07.09.2023, Az. 15 C 436/23, Abruf-Nr. 237390, eingesandt von Kanzlei Damius, Ottweiler).

     

    Wichtig | Der Büroleiter R. Koch der einsendenden Kanzlei hat ergänzend mitgeteilt, dass der Schaden ca. 917 Euro betrug und hinter dem Stoßfänger, der im Zuge der Begutachtung demontiert wurde, kein Schaden war.