13.06.2023 · Nachricht · Gutachterkosten
Gutachter ist Sohn und Mitarbeiter des Werkstattinhabers
| Weiß der Geschädigte, dass der von ihm ausgewählte Gutachter der Sohn und Mitarbeiter des Inhabers der Werkstatt ist, in welcher er bisher sein Auto hat warten oder reparieren lassen, ist der Geschädigte aber jedenfalls zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachters noch nicht zur Reparatur in dieser Werkstatt entschlossen, liegt kein Auswahlverschulden des Geschädigten vor. So entschied das AG Coburg, die Berufungskammer des LG Coburg gab den Hinweis, dass das Urteil nicht zu beanstanden sei. |
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