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  • 27.10.2021 · Nachricht · Gutachterkosten

    Kosten für gutachterliche Reparaturbestätigung sind zu erstatten

    | Wird eine gutachterliche Reparaturbestätigung für die Schadenregulierung benötigt, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer die Kosten erstatten. Das hat das AG Augsburg klargestellt. Konkret ging es um einen Reparaturnachweis im Hinblick auf die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs bei einer fiktiven Abrechnung oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwands, aber unterhalb des Wiederbeschaffungswerts. |