31.08.2023 · Nachricht · Gutachterkosten
Kosten für Reparaturbescheinigung bei fiktiver Abrechnung
| Der Geschädigte rechnet fiktiv ab und repariert außerhalb einer Werkstatt. Für die nachgewiesene Ausfallzeit begrenzt auf die Prognose der Ausfalldauer im Gutachten fordert er Nutzungsausfallentschädigung. Der Versicherer lehnt die Ausfallentschädigung neben einer fiktiven Abrechnung generell ab und verweigert entsprechend auch die Erstattung der Kosten für die gutachterliche Reparaturbestätigung. Das AG Dülmen spricht beides zu. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig