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  • 15.10.2024 · Nachricht · Gutachterkosten

    LG Potsdam: Kosten für Stellungnahme des Sachverständigen zum Prüfbericht sind zu erstatten

    | Greift der Versicherer mit einem Prüfbericht Positionen der Reparaturrechnung an, darf der Geschädigte den ursprünglich tätig gewesenen Gutachter mit einer Stellungnahme beauftragen. Die Kosten dafür sind vom Schädiger zu ersetzen. Auf diesen Standpunkt stellte sich die Berufungskammer des LG Potsdam. Der Versicherer hat daraufhin anerkannt. |