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  • 15.04.2025 · Nachricht · Gutachterkosten

    LG Stuttgart: Eine Überschreitung des Ortsüblichen um 20 Prozent bei den Gutachterkosten ist nicht laienerkennbar

    | Liegen die Gutachterkosten etwa 20 Prozent über dem ortsüblichen Honorar, ist das für den Geschädigten nicht erkennbar, entschied das LG Stuttgart. |