Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Gutachterkosten

    Von wie weit darf der Schadengutachter anreisen?

    | Zum „zu weit angereist“-Argument im Hinblick auf die Fahrtkosten des Gutachters gibt es zwei aktuelle Urteile ‒ eines vom AG Köln und eines vom AG Tettnang. |

     

    Das AG Köln sagt: Unter Berücksichtigung der regionalen Kfz-Sachverständigendichte in städtischen Gebieten kann ein Geschädigter in der Regel innerhalb einer Entfernung von 25 km einen fachkundigen Sachverständigen seines Vertrauens finden. Hält sich die einfache Fahrtstrecke in diesem Rahmen, muss der Versicherer die Fahrtkosten erstatten (AG Köln, Urteil vom 27.08.2022, Az. 271 C 65/22, Abruf-Nr. 231103, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Ralph Burkard, BRE, Meckenheim).

     

    Genauso entscheidet das AG Tettnang. Eine einfache Entfernung von 22 km mit Fahrkosten für insgesamt 44 km sprenge nicht den Rahmen. Die Beauftragung eines Sachverständigen in dieser Entfernung widerspreche nicht der Schadenminderungspflicht des Geschädigten (AG Tettnang, Urteil vom 25.08.2022, Az. 8 C 164/22, Abruf-Nr. 231356, eingesandt von Rechtsanwalt Jürgen Hohl, Langenargen).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Textbaustein 556: Keine Kleinlichkeit bei der Fahrtstrecke des Gutachters → Abruf-Nr. 48588484
    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 4 | ID 48560291