11.01.2025 · Fachbeitrag · Gutachterkosten
Wann SV-Kosten nicht laienerkennbar überhöht sind – drei aktuelle Urteile
| Ist die Rechnung eines Dienstleisters rund um die Unfallschadenbeseitigung ganz oder in einzelnen Punkten laienhaft erkennbar überhöht, unterfällt sie insoweit nicht dem durch den subjektbezogenen Schadenbegriff gegebenen Schutz. Der Geschädigte darf sie folglich nicht für richtig halten. Also kommt nun bei dem, was Versicherer bisher nur als „zu teuer“ reklamiert haben der Einwand, das sei laienhaft erkennbar überhöht. Dass sie mit dem Einwand nicht vor Gericht durchkommen, belegen die folgenden drei aktuellen Urteile. |
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