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  • · Fachbeitrag · Haftpflicht

    Aktuelles aus der „schadenrechtlichen Phrasendreschmaschine“ der Kfz-Versicherer

    | Im Bestreben zu sparen, ist es eine Strategie der Kfz-Versicherer, schadenrechtliche Unwahrheiten wahr klingen zu lassen. Dazu gehört auch, bestimmte Phrasen so oft zu wiederholen, bis sie durch die schiere Wiederholung wahr klingen, weil man sie schon so oft gehört hat. Der folgende Beitrag entlarvt die sechs am häufigsten verwendeten Phrasen und verrät, was wirklich gilt. |

    1. Ammenmärchen zur Schadenminderungspflicht

    Ganz weit vorne auf der Liste der Pseudo-Rechtssätze, die - gemessen am laienhaften Rechtsgefühl - überzeugend klingen, steht die bei Versicherern überaus beliebte und aus deren Sicht auch bewährte Falschdefinition der Schadenminderungspflicht: „Der Geschädigte muss sich stets so verhalten, als müsse er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen“. Tausendfach gelesen, tausendfach falsch, obwohl das Rechtsgefühl nicht auf Anhieb rebelliert.

     

    Richtig ist: Wer knapp bei Kasse ist und sich selbst einen Schaden zufügt, übt oftmals Verzicht. Die Beule bleibt drin, ein Gebrauchtteil anderer Farbe muss herhalten, eine Billigreparatur unter Inkaufnahme von Reparaturrückständen wird beauftragt, zwei Stunden in Bus und Bahn statt eines Mietwagens werden akzeptiert.