17.02.2015 · Fachbeitrag · Haftung
Alkoholisierung allein begründet noch kein Mitverschulden
| Pünktlich zur Abarbeitung der Karnevals- bzw. Faschingsunfälle: Es gehört in die Serie der „populären Rechtsirrtümer“, dass die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr für sich schon zu einem Mitverschulden an einem Unfall führe. Das geht bis hin zu Fehlvorstellungen wie “Okay, ich habe ihm die Vorfahrt genommen. Aber der hätte mit seiner Alkoholisierung ja gar nicht auf der Kreuzung sein dürfen…“. Das ist alles falsch. |
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