29.11.2024 · Nachricht · Haftung
Beschädigung eines serienmäßig mit Heckspoiler ausgestatteten Pkw in einer Waschanlage: BGH bejaht Haftung des Betreibers
| Kommt es zu einer Beschädigung an einem Fahrzeug durch die Benutzung einer Waschanlage, weil diese konstruktionsbedingt nicht für das serienmäßig mit einem Heckspoiler ausgestattete Fahrzeug geeignet war, haftet der Waschanlagenbetreiber. Das Risiko, dass eine Autowaschanlage für ein marktgängiges Fahrzeug wie dasjenige des Klägers mit einer serienmäßigen Ausstattung wie dem betroffenen Heckspoiler konstruktionsbedingt nicht geeignet ist, fällt in den Obhuts- und Gefahrenbereich des Anlagenbetreibers. Das hat der BGH entschieden. |
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