04.11.2024 · Fachbeitrag · Haftung
Nach Unfall Warndreieck plattgefahren: Haftet Erstschädiger?
| Ein Leser fragt: Unser Kunde erlitt einen Auffahrunfall. Ordnungsgemäß hat er die Unfallstelle abgesichert, indem er das Warndreieck weit genug hinter dem Geschehen aufgestellt hat. Als die Unfallaufnahme durch die Polizei erledigt war, war das Warndreieck von einem unbekannten Dritten plattgefahren. Ein Foto davon gibt es. Dennoch will der Versicherer des Auffahrenden nichts damit zu tun haben. Das habe ein Dritter verursacht. Und das sei dem Erstschädiger nicht zuzurechnen. Hat der Versicherer Recht? |
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