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  • 09.05.2018 · Nachricht · Haftung

    Spontanes Schuldeingeständnis am Unfallort ohne Belang

    | Ein Schuldeingeständnis unmittelbar nach dem Unfall kann nicht als rechtlich verbindlich angesehen werden, entschied das LG Regensburg. Bei einem zweifelhaften Unfallhergang (im Regensburger Fall haben sich die Fahrzeuge beim parallelen Linksabbiegen berührt: Wer kam über die Mitte?) bringt demnach eine Äußerung des Unfallgegners am Unfallort keine Rechtssicherheit. |