· Fachbeitrag · Kasko
Anrechnung des Restteilwerts: Was dies im Fall eines sperrigen Karosserieteils bedeutet
| In vermutlich allen Kaskoverträgen gibt es eine Regelung, dass Altteile beim Versicherungsnehmer verbleiben und mit ihrem Wert angerechnet werden. In den Musterbedingungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist das die Klausel A.2.5.7.2. Eine solche Anrechnung des Werts beschädigter Teile fand bisher allerdings nur punktuell statt. Nun liegt UE ein erster Vorgang vor, bei dem ein Karosserieteil betroffen ist. UE erläutert, was das für die Beteiligten bedeutet. |
Die klassischen Fälle der Anrechnung beschädigter Teile
Das beschädigte Fahrerhaus eines Lkw, das unfallbedingt erneuert wurde, war stets das Paradebeispiel für Anrechnung des Werts beschädigter Teile. Der 3.000-Euro-Scheinwerfer, an dem nur eine Aufhängung abgebrochen war, kam im Einzelfall auch auf den Zettel.
Neuer Versuch: Anrechnung des Werts eines beschädigten Stoßfängers
In dem Fall, der UE vorliegt, legt der Versicherer für einen Stoßfänger hinten, der nicht gebrochen, sondern nur zerschürft ist, ein Angebot eines Aufkäufers über 65 Euro vor, das er über eine Restwertbörse eingeholt hat. Den Betrag zieht er von der Erstattung der Reparaturrechnung ab. Ob das ein Einzelfall oder der Anfang einer Testphase ist, kann UE nicht einschätzen. Dass es den Restwertbörsen leichtfallen wird, eine Rubrik für Teile statt ganzer Autos einzurichten, ist offensichtlich.
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