· Fachbeitrag · Kasko
Das Weisungsrecht in der Kaskoversicherung ‒ Umfang und Grenzen
| Das Weisungsrecht des Versicherers in der Kaskoversicherung ist in den Augen manches Kaskoversicherers eine Universalwaffe, mit der er gern versucht, die Ansprüche des Versicherungsnehmers (VN) zu lenken oder abzuwehren. Nachfolgend erhalten Sie eine Gesamtübersicht über jüngere Urteile zum Umfang und zu den Grenzen des Weisungsrechts. |
Weisungsrecht in der Kasko
In den aktuellen Musterbedingungen des GDV AKB 2015, Stand 28.05.2021, ist das Weisungsrecht unter E.1.3.2 geregelt:
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Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs bzw. mitversicherter Teile müssen Sie unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. |
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