24.03.2023 · Nachricht · Kasko
Restwert Kasko, wenn der VN das Fahrzeug weiternutzt
| Das AG Bayreuth hält ein vom Versicherer vorgelegtes Kaufangebot eines polnischen Restwerthändlers grundsätzlich für akzeptabel. Betrugsrisiken bestünden unabhängig von Inland oder Ausland immer, und für den Fall des Verkaufs in Deutschland und Abholung durch den Ausländer gelte deutsches Recht. Gewährleistungsstreitigkeiten müssten dann auch am Gerichtsstand des Verkäufers, also in Deutschland geführt werden. |
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