· Fachbeitrag · Kasko
Sachverständigenverfahren vereinbart ‒ Versicherer will aber nicht: Was kann der VN tun?
| In älteren Kaskoversicherungsverträgen ist die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens vereinbart, wenn der Versicherungsnehmer (VN) mit den vom Versicherer ermittelten Werten nicht einverstanden ist. Ganz früher war das verpflichtend, später als freiwillige Regelung ausgestaltet. In diesem Zusammenhang fragt ein Schadengutachter: |
Frage: Mein Kunde hat ein hochwertiges Fahrzeug. Der Kaskovertrag ist aus 2017, es gelten also noch die damaligen Klauseln. Eine davon lautet, bezogen auf den VN: „Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten kann auf Ihren Wunsch vor Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden.“ Im Anschluss daran ist das Verfahren detailliert beschrieben.
Nun hat der Kunde das Sachverständigenverfahren aufgerufen und mich als sein Ausschussmitglied benannt. Er hat den Versicherer aufgefordert, innerhalb der im Vertrag vereinbarten zwei Wochen sein Ausschussmitglied zu benennen. Stattdessen antwortet der Versicherer lapidar: „Wir führen keine Sachverständigenverfahren mehr durch.“
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