· Fachbeitrag · Kasko
Verbringungskosten bei Kaskoschäden
| Wieder und wieder machen einzelne Schadenpositionen Karriere. Derzeit sind es die Verbringungskosten, auf die sich viele Versicherer stürzen. Im Hinblick auf die Abrechnung eines Kaskoschadens möchte ein Leser wissen, ob Urteile zum Haftpflichtschaden auch im Kaskofall eine Rolle spielen. Die Antwort: Ja, Sie können es. |
Frage: Bei kaum einem Kaskoschaden gehen die Verbringungskosten ohne Kürzung durch. Wir reagieren darauf mit den Urteilen aus der Unfallregulierung effektiv. Die Standardantwort der Versicherer lautet sinngemäß, das seien alles Urteile zu Haftpflichtschäden. Die seien für die rechtliche Beurteilung ohne Bedeutung. Was nun?
Antwort: Richtig ist, dass die Urteile bisher samt und sonders aus Haftpflichtfällen stammen. Falsch ist, dass die für Kaskoschäden per se ohne Bedeutung seien.
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