· Fachbeitrag · Kasko
Wenn es dann doch Kaskofall wird ‒ muss Versicherer Kosten für Haftpflichtgutachten erstatten?
| Die Haftungseinschätzung der Unfallbetroffenen ist nicht immer ganz treffsicher. Der Geschädigte hält sich für unschuldig am Unfallgeschehen und beauftragt einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens. Dann dreht sich der Wind, und das Gutachten wird dem Kaskoversicherer vorgelegt. Hierzu hat UE folgende Frage eines Sachverständigen zur Erstattung der Kosten erreicht. |
Frage: Der Kaskoversicherer verwendet mein Haftpflichtschadengutachten für die Abrechnung, wie sich aus dem Prüfbericht ergibt. Er versagt jedoch die Kostenübernahme für mein Gutachten, da er es nicht beauftragt hat. Muss der Kasko-Versicherer mein ursprünglich in gutem Glauben als Haftpflichtschaden erstelltes Gutachten, welches er für die Abrechnung nachweislich verwendet hat, bezahlen? Gibt es einen Weg, den Kaskoversicherer zur Erstattung der Kosten zu zwingen?
Antwort: Da hat Ihr Kunde keine Chance, wenn in seinem Kaskovertrag ‒ wie zu erwarten ‒ die Sachverständigenkosten-Klausel aus den GDV-Musterbedingungen wortgleich übernommen ist.
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