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  • · Fachbeitrag · Kasko/Gutachten

    Kann der Versicherungsnehmer den Kaskoversicherer zum Gutachten zwingen?

    | Kostenkalkulationen zu schreiben kostet Zeit. Dazu kommt der Ärger, dass die Kalkulation regelmäßig „durch den Wolf gedreht“ und inhaltlich beanstandet wird. Letztlich bedeutet es bei größeren Schäden auch große Verantwortung, den Reparaturweg und -umfang festzulegen. Doch beim Kaskoschaden kann der Versicherungsnehmer (VN) ja nicht so einfach einen Schadengutachter hinzuziehen. Daraus resultiert die folgende Leserfrage: |

     

    Frage: Bei Haftpflichtschäden empfehlen wir unseren Kunden ausnahmslos, einen Schadengutachter einzuschalten. Bei Kaskoschäden geht das nicht. Nach den Vorstellungen der Versicherer sollen wir oft auch bei großen Schäden eine Kostenkalkulation („Kostenvoranschlag“) vorlegen. Dabei gehen sie davon aus, dass dieses ja als Service kostenlos zu erfolgen habe bzw. es ja bei der Reparatur üblich sei, diese Kosten gutzuschreiben. Das tun wir nicht gern. Denn das hält uns von produktiver Arbeit ab, kostet Zeit, Nerven und führt oft zu unendlichen Diskussionen. Die Verantwortung hinsichtlich der ewig umstrittenen Positionen (Beispiel: Lenkgetriebe) möchten wir auch nicht selbst tragen. Kann der VN den Kaskoversicherer irgendwie dazu bringen, einen Schadengutachter zu schicken?

     

    Antwort: Einen Rechtsanspruch auf ein Schadengutachten hat der VN bei Kaskoschäden nicht.