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  • 29.03.2017 · Nachricht · Kasko/Reparaturkosten

    Neu-für-alt-Abzug beim Lack im Kaskofall?

    | Im Bestreben, an allen Ecken und Enden zu sparen, rückt jetzt der Neu-für-alt-Abzug verstärkt in den Fokus. Und so will ein Kaskoversicherer nun 15 Prozent der Lackierkosten einbehalten, als ein nicht mehr ganz taufrisches Fahrzeug im Zuge einer Unfallschadenreparatur lackiert wurde. Dazu erreichte UE die Frage einer Werkstatt: |