· Fachbeitrag · Kostenvoranschlag/Kasko
Können Kosten für einen Kostenvoranschlag bei Kasko berechnet werden?
| Ein Fall aus dem Werkstattalltag: Ein Versicherungsnehmer hat einen Kaskoschaden. Er telefoniert mit dem Versicherer, und der sagt, beschaffen Sie einen Kostenvoranschlag. So steht der Versicherungsnehmer nun in der Werkstatt und möchte einen Kostenvoranschlag. Ein Leser aus einer Kfz-Werkstatt möchte wissen: Können wir den Aufwand berechnen? |
Frage: Können wir den Aufwand für einen Kasko-Kostenvoranschlag berechnen? Falls ja: Muss der Kaskoversicherer dem Versicherungsnehmer die Kosten erstatten? Und wenn auch das mit ja beantwortet wird: Können wir den Betrag behalten, wenn wir dann doch mit der Reparatur beauftragt werden, oder müssen wir den Betrag dann mit den Reparaturkosten verrechnen?
Antwort: Da müssen Sie die verschiedenen Rechtsebenen sauber auseinanderhalten.
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