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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Versicherer als Auftraggeber: Reparaturrechnung auf den Versicherer fakturieren?

    | Die Rechtsprechung, dass sich der Geschädigte auf das Schadengutachten verlassen und der Werkstatt den entsprechenden Auftrag erteilen darf, tut den Kraftfahrtversicherern weh. Denn die „Dieser Arbeitsschritt war nicht notwendig, jener Reparaturaufwand war nicht nötig“-Einwendungen gehen ins Leere. Schon länger versuchen Versicherer daher, in die Rolle des Auftraggebers zu schlüpfen und selbst den Auftrag zu erteilen, das Fahrzeug des Geschädigten reparieren zu lassen. Das führt zu Verunsicherung und Fragen bei den Werkstätten, die ein Leser an die UE richtete. |

     

    Fragen: Die Fragen lauteten sinngemäß: Ein mit dem Hersteller der von uns vertriebenen Fahrzeuge kooperierender Versicherer möchte, dass er so oft wie möglich selbst unser Auftraggeber für die Reparatur wird. Wir sorgen uns, dass er damit die Werkstattrisiko-Rechtsprechung aushebelt. Wir fragen uns, ob der Versicherer überhaupt den Reparaturauftrag für ein ihm nicht gehörendes Auto erteilen kann. Und wir zweifeln, ob das steuerrechtlich in Ordnung geht. Da bitten wir um Antworten.

     

    Antwort: Ist der Eigentümer des Fahrzeugs einverstanden, ist eine Auftragserteilung durch einen Dritten unproblematisch. Probleme kann es dagegen im Umsatzsteuerrecht geben. Der Reihe nach: