· Fachbeitrag · Mehrwertsteuer
Konkrete oder fiktive Abrechnung und Mehrwertsteuer ‒ ist Restwertnachweis rechtens?
| Der Beitrag zum „Mischen impossible“ in UE 1/2024 ist Anlass einer Frage zu einer den Leser überraschenden Reaktion des Versicherers. |
Frage: Ich habe eine Frage zum Beitrag in UE 1/2024, Seite 7 „Unrepariert in Zahlung gegeben, Ersatzfahrzeug mit ausgewiesener MwSt gekauft: Mischen impossible?“ Die Ansprüche wurden Ihren Ausführungen folgend konkret geltend gemacht. Sprich: Die Rechnung der Ersatzbeschaffung wurde vorgelegt. Die Steuer aus den kalkulierten Reparaturkosten wurde geltend gemacht. Der gegnerische Versicherer verlangt jedoch zunächst die Vorlage des Beleges bezüglich der Veräußerung des Restwerts. Muss dieser aus Ihrer Sicht vorgelegt werden?
Antwort: Da müssen wir zu Anfang der Antwort sehr pingelig sein.
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