· Fachbeitrag · Mehrwertsteuer
Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer und Vorsteuerabzug: Wie sag ich’s meinem Kunden?
| Ein Leser fragt: Wenn unser Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, muss er bei der Schadenabwicklung mit der Versicherung die Mehrwertsteueranteile aus der Rechnung bekanntlich selbst bezahlen. Wir haben immer wieder Schwierigkeiten, dies den Kunden zu erklären, die keinen professionellen Buchhaltungsbetrieb haben. Können Sie helfen? |
UNSERE ANTWORT | Schaden ist nur der Betrag, der den Geschädigten oder bei Kaskofällen den Versicherungsnehmer endgültig belastet. Den von ihm zu zahlenden Mehrwertsteueranteil aus der Reparatur-, Mietwagen-, Abschlepp- oder Gutachtenrechnung bekommt er bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung vom Fiskus - meist per Verrechnung, gegebenenfalls aber auch per Auszahlung - erstattet. Damit belastet ihn dieser Teil Ihrer Rechnung nicht dauerhaft.
Ein Fall des Vorteilsausgleichs
Im Wege des Vorteilsausgleichs kann der Versicherer den Mehrwertsteueranteil also vom Schadenersatz ausnehmen. In Kaskofällen ist das Teil der kaskovertraglichen Regelung zwischen dem Versicherer und Ihrem Kunden.
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