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  • 15.10.2019 · Nachricht · Mehrwertsteuer/Fiktive Abrechnung

    Ersatzfahrzeug ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer

    | Kauft der Geschädigte nach einem Totalschaden ein gebrauchtes Ersatzfahrzeug, dessen Preis höher ist als der Wiederbeschaffungswert (WBW) des verunfallten Fahrzeugs, muss der Versicherer auch dann den vollen WBW abzüglich Restwert erstatten, wenn für das gekaufte Ersatzfahrzeug keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde. So hat das AG Aurich entschieden. |