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  • 20.09.2024 · Nachricht · Mietwagen

    AG Wesel konkretisiert Anforderungen an ein Mietwagenangebot des Versicherers

    | Ein Angebot des Versicherers auf Vermittlung eines günstigen Mietwagens im Vorfeld der Anmietung durch den Geschädigten kann Schadenminderungspflichten auslösen. Allerdings muss das Angebot so konkret sein, dass der Geschädigte weiß, worauf er sich einlässt (Mietvertragsdetails) und es nur noch annehmen muss. Ein Schreiben mit dem Text „Rufen Sie uns bitte einfach an, wenn wir uns um die Vermittlung eines Mietwagens kümmern sollen“ genügt diesen Anforderungen nicht, so das AG Wesel. |