Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Mietwagenkosten

    AG Königswinter verwirft „Fraunhofer“ und Mittelwert bei den Mietwagenkosten

    | Mit der Verknappung der Neufahrzeuge durch die Störungen in den Lieferketten hat sich auch das Angebot an Mietfahrzeugen deutlich reduziert. Das hat im Normalgeschäft außerhalb des Unfallersatzes zu drastischen Preissteigerungen geführt. Das Normalgeschäft ist nach der Rechtsprechung des BGH die Messlatte für die Erforderlichkeit im Unfallersatzgeschäft. In einem Rechtsstreit vor dem AG Königswinter hat das nun auch mit Hilfe eines vom Bundesverband der Autovermieter (BAV) zur Verfügung gestellten Gutachtens zur Verwerfung der Fraunhofer-Mietpreiserhebung geführt. |

     

    Versicherer widerlegt selbst die Richtigkeit der Fraunhofer-Werte

    Eingeklagt wurde die Erstattung von Mietwagenkosten in der Größenordnung, wie sie sich aus dem Schwacke-Mietpreisspielgel ergibt. Der Versicherer hat auf Basis der Fraunhofer-Erhebung Zahlung in Höhe von 1.266,06 Euro geleistet. Um gegen den Schwacke-Mietpreisspiegel zu argumentieren, hat der Versicherer zwei aktuelle Internetangebote als Screenshot vorgelegt, deren eines mit 1.675,90 Euro gut vierhundert und deren anderes mit 1.818,84 Euro ca. 550 Euro über den Fraunhofer-Werten lag.

     

    Weil offen blieb, ob die Tarife auch ohne Vorbuchungsfrist und mit offenem Mietzeitende erzielbar gewesen wären, war der Nachweis, dass die Schwacke-Werte überhöht sind, nicht erbracht. Doch sah es das Gericht damit als erwiesen an, dass die Fraunhofer-Werte nicht (mehr) richtig sein können. Denn der Versicherer legt ja stets die günstigsten von ihm gefundenen Angebote vor, und deshalb hier auch solche mit Vorbuchungsfrist und mit datumsmäßig vereinbartem Mietzeitende (AG Königswinter, Urteil vom 29.11.2022, Az. 10 C 23/22, Abruf-Nr. 233121, eingesandt vom BAV).