· Fachbeitrag · Rechtsdienstleistung/Abtretung
Ein Autovermieter darf eine erfüllungshalber an ihn abgetretene Mietwagenforderung einziehen
| Die Abtretungsfrage, über die wir schon dutzendfach aufgrund unterschiedlicher Instanzurteile berichtet haben, ist nun vom Schadensenat des BGH entschieden worden Er kommt im konkreten Fall zu dem Ergebnis, dass ein Autovermieter eine erfüllungshalber an ihn abgetretene Mietwagenforderung einziehen darf, ohne dass er dadurch gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstößt. Zwei weitere BGH-Urteile, eines zur Abtretung an Erfüllung statt und das andere zur Beratung als erlaubte Nebenleistung runden das Bild ab, das die aktuelle Entscheidung zeichnet. |
Wichtige Begriffe zur Abtretung kurz erklärt
Bevor wir in das vielschichtige und auch die anderen Schadendienstleiter betreffende Thema einsteigen, erläutern wir Ihnen ein paar rechtliche Begriffe, damit Sie die Einzelheiten der Urteile und dieses Beitrags verstehen.
- Zedent: Derjenige, der eine Schadenersatzforderung abtritt. In den hier interessierenden Fällen also der Geschädigte.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig