· Fachbeitrag · Regress
AG Neukölln: Restwertregress gegen SV gescheitert
| Für lokale Restwertbieter gleichermaßen interessant wie für die Schadengutachter ist ein Urteil des AG Neukölln. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig. Jedoch sieht UE kein Risiko für den Gutachter in einer eventuellen Berufung. |
Angebot eines Restwertspezialisten via Restwertbörse genügt nicht
Das Fahrzeug hatte einen WBW von 7.000 Euro und Reparaturkosten von 8.164 Euro. Es war 19 Jahre alt, Laufleistung ca. 164.000 km. Der Gutachter hat drei lokale Angebote eingeholt und im Gutachten platziert. Das höchste mit 120 Euro hat er dem Restwert zugrunde gelegt. Der Versicherer verlor im Rechtsstreit kein Wort dazu, dass am örtlichen Markt mehr zu holen gewesen wäre. Er hat nur mit einem Angebot eines Restwertspezialisten via Restwertbörse in Höhe von 1.254 Euro dagegengehalten.
Das, so das AG Neukölln unter Bezugnahme auf die Leitentscheidung des BGH vom 13.01.2009, Az. VI ZR 205/08, Abruf-Nr. 090691, genüge nicht. Denn der vorgetragene Restwert sei nur auf einem Sondermarkt, etwa durch Einschaltung spezialisierter Restwertaufkäufer über das Internet zu erzielen.
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