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  • 01.04.2025 · Nachricht · Regress

    Der größte Kraftfahrtversicherer versucht es nun mit Desinfektionskosten-Regressen bei den Werkstätten – was tun?

    | Ahnen konnte man es bereits, jetzt besteht Gewissheit: Der größte Kraftfahrtversicherer experimentiert nun mit Regressen gegen Werkstätten wegen Desinfektionskosten, die an den Geschädigten erstattet wurden. Die Logik: Der BGH habe gesagt, 33,18 Euro seien in Ordnung. Die Differenz zu den oftmals abgerechneten drei Arbeitswerten zzgl. 7,50 Euro Materialkosten verlangt der Versicherer nun zurück. Das ist jedoch deutlich zu simpel gestrickt: Der BGH hat die 33,18 Euro nicht als Obergrenze deklariert, sondern als „revisionsrechtlich nicht zu beanstanden“. |