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  • · Fachbeitrag · Regress

    Regress des Versicherers gegen Werkstatt: Ein Gesamtüberblick über Strategien und Urteile

    | Ein Versicherer aus Münster macht es ‒ mit sehr überschaubarem Erfolg ‒ schon lange. Zwei sehr große Versicherer laufen sich so langsam warm. Einer davon hat es mit noch überschaubarerem Erfolg mit Auskunftsklagen schon einmal probiert: Sie wollen von der Werkstatt Teile des Geldes zurückholen, das die anwaltliche Vertretung des Geschädigten für den Geschädigten auf Basis des subjektbezogenen Schadenbegriffs erfolgreich ‒ neuerdings zur direkten Zahlung vom Versicherer an die Werkstatt ‒ eingefordert hat. UE gibt einen Gesamtüberblick über Strategien und Urteile. |

    Die durchschaubare Strategie und die freien Kapazitäten

    Die Strategie dahinter ist durchschaubar. Es ist die Botschaft an die Werkstatt, es lohne nicht, dem Geschädigten anwaltliche Unterstützung zu empfehlen, denn alles, was der mit anwaltlicher Hilfe gegen den Widerstand des Versicherers durchsetze, hole letzterer von der Werkstatt wieder zurück. Da empfiehlt es sich, entspannt zu bleiben: Versicherer haben heute schon nicht genug Personal, um die Schäden in angemessener Zeit zu bearbeiten. Dass also ausreichend Kapazität vorhanden wäre, um flächendeckend Rückforderungen zu versuchen, ist nicht anzunehmen.

    Für ehrliche Werkstätten ist das Risiko auch nicht allzu groß

    Es gibt mit dem Thema bereits ausreichend umfangreiche Erfahrungen, um hier einen Gesamtüberblick über die Rechtslage zu geben. Das Risiko der Werkstätten ist nicht groß, wenngleich es an wenigen Gerichten eigenwillige Ansichten gibt. Ein Null-Risiko ist das also nicht.