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  • · Nachricht · Regress

    Versicherer scheitert mit Argument „Das Ersatzteil wird schon grundiert geliefert“ im Regress gegen Werkstatt

    | Ein Versicherer sagt: Das Blechteil werde vom Hersteller grundiert geliefert. Daher habe es nicht mehr grundiert werden müssen. Die Kosten dafür seien also unnötig. Weil der Geschädigte das nicht wissen könne, habe der Versicherer die Kosten an ihn erstatten müssen. Diese verlange er jetzt auf Basis der Vorteilsausgleichsabtretung von der Werkstatt zurück. Das war die Argumentation des neuerdings auch regressaktiven Versicherers mit zweifelhaftem Abtretungsformular in seinem Rechtsstreit gegen die Werkstatt. Dieser ist das AG Zittau, Zweigstelle Löbau, nicht gefolgt. |

     

    Ob die Abtretung wirksam ist, hat das Gericht offengelassen. Denn der Vortrag der Werkstatt, die Grundierung sei oft schadhaft und immer sehr nachlässig, sodass zur Vermeidung späterer Probleme routinemäßig stets noch einmal grundiert werde, hat das Gericht überzeugt. Folglich bestünde auch dann kein Anspruch, wenn man die Abtretung als tragfähig ansehe (AG Zittau, Zweigstelle Löbau, Urteil vom 14.03.2025 , Az. 1 C 304/24, Abruf-Nr. 247201, eingesandt von Rechtsanwalt Peter Donath, Löbau).

    Quelle: Ausgabe 04 / 2025 | Seite 5 | ID 50362535